Der FVL Vorstand bestellt für eine ordnungsgemässe Kontrolle bzw. Aufsicht der Fischerei, eine entsprechende Anzahl von Fischereiaufsehern. Dies geschieht im Einvernehmen mit der Regierung. Die Fischereiaufseher werden von der Regierung ernannt und in Plichteid genommen. Nach der Vereidigung erhalten die Fischereiaufseher einen persönlichen Dienstausweis, den sie bei sich zu tragen und bei Kontrollen vorzuweisen haben. Bei der Verfolgung von Widerhandlungen gegen gesetzliche Vorschriften über die Fischerei, gelten die Fischereiaufseher als Organe des öffentlichen Rechts.
Die Aufgaben der Fischereiaufseher sind insbesondere die liechtensteinischen Gewässer regelmässig zu begehen, die Fischer zu kontrollieren sowie zu instruieren. Sie prüfen dabei die Berechtigung der Fischer und kontrollieren die Fang- und Hilfsgeräte, Köder und Beute der Fischer. Über ihre Beobachtungen und getroffenen Massnahmen führen die Fischereiaufseher Buch (Tatigkeitsbericht). Der FVL Vorstand und das Amt für Umweltschutz sorgen laufend für eine entsprechende Schulung und Instruktion der Fischereiaufseher.
Die Polizeiorgane des Landes und der Gemeinden überwachen ebenfalls die Einhaltung der Fischereivorschriften und unterstützen die Fischereiaufseher bei ihrer Aufgabe.
Aktive Fischereiaufseher: |
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Fabian Niedermann
Leiter Aufsicht
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Aufseher und Aufseherinnen
Markus Vogt
Fabian Büchel
Fredi Breuss
Stefanie Noser-Wolz
Erbil Demir
Thomas Schädler
Georges Berger
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Neben dem Leiter Aufsicht, können auch weitere FVL Vorstandsmitglieder von der Regierung als Fischereiaufseher in Pflichteid genommen werden.
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